Die Versicherung

Totalmobil gilt für das gesamte Autoleben. Die Mobilitätsversicherung läuft von Serviceereignis zu Serviceereignis, wenn die Servicearbeiten gemäss Vorgaben des Herstellers/Importeurs beim autorisierten Servicepartner Ihrer Fahrzeugmarke** in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt werden.

Die Versicherung

Die kostenlose Mobilitätsversicherung

Wer ist versichert?

 

Kunden von AMAG und AMAG Partnerbetrieben erhalten beim Kauf eines Neu- oder Occasionsfahrzeugs nicht nur Fahrspass, sondern auch eine grosse Portion Gelassenheit mit auf den Weg: Ob bei Panne, Unfall oder Diebstahl, egal was unterwegs mit Ihrem Volkswagen, Audi, SEAT, Škoda, CUPRA und VW Nutzfahrzeug passiert: Die Totalmobil Hilfeleistung erhalten Sie unter der Helpline +41 848 024 365, 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr – ein Autoleben lang*.

 

* Voraussetzungen für den Versicherungsschutz:

Neuwagen, welche durch die AMAG Import AG importiert werden, sind ab Datum der Auslieferung bis zum ersten fälligen Serviceereignis automatisch Totalmobil versichert.

Totalmobil gilt für das gesamte Autoleben. Die Mobilitätsversicherung läuft von Serviceereignis zu Serviceereignis, wenn die Servicearbeiten gemäss Vorgaben des Herstellers/Importeurs beim autorisierten Servicepartner Ihrer Fahrzeugmarke** in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt werden.

Der betreuende Servicepartner erledigt für Sie die Verlängerung von Totalmobil.

** Volkswagen, Audi, SEAT, Škoda, CUPRA und VW Nutzfahrzeuge

Leistungsumfang

Pannenhilfe vor Ort

Hilfe vor Ort (z.B. Starthilfe,...). Kostenübernahme für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft.

 

Abschleppen

Wenn Ihnen vor Ort nicht geholfen werden kann, überführen wir Ihr Fahrzeug kostenlos zum nächsten autorisierten Servicepartner Ihrer Fahrzeugmarke.

 

Bergung bei Kollision

Wir kümmern uns nach einem Unfall um die Fahrzeugbergung und übernehmen dafür die Kosten bis max. CHF 2000.–.

 

Ersatzmobilität

Ihre Mobilität ist sichergestellt, wenn Ihr Fahrzeug nach einer Panne, einem Unfall oder einem Diebstahl abgeschleppt werden muss und nicht kurzfristig fahrtüchtig repariert werden kann (Reparaturdauer mehr als zwei Stunden). Für die Dauer der notwendigen Reparatur erhalten Sie ein Ersatzfahrzeug bzw. ein Taxi oder ein Bahn-Billet. Die Kosten dafür sind bis max. CHF 500.– pro Ereignis gedeckt. Im Zuge von Werkstattbesuchen zur Durchführung von Instandsetzungs-, Wartungs- und Servicearbeiten besteht kein Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug.

 
Unterkunfts- und Verpflegungsmehrkosten

Wenn Sie wegen des Ausfalls des versicherten Fahrzeuges einen unvorhergesehenen Aufenthalt einschalten oder den Aufenthalt verlängern müssen, bezahlen wir die Unterkunfts- und Verpflegungsmehrkosten (Luftlinie mehr als 50 km vom Wohnort entfernt) bis max. CHF 500.– pro Person.

 

Standgebühren

Wir übernehmen die Einstellkosten für Ihr Fahrzeug nach einer Panne, einem Unfall oder einem Diebstahl bis max. CHF 200.–.

 

Achtung

Nicht versichert sind jegliche Massnahmen, welche nicht durch die Notdienstzentrale organisiert oder durchgeführt bzw. abgesprochen sind!

 

Ersatzmobilität und Transportmehrkosten

Analog Leistungen in der Schweiz: Diese Kosten sind im Ausland bis max. CHF 1000.– pro Ereignis gedeckt (Schweiz CHF 500.–).

 
Feststellung Schadenausmass

Wir übernehmen die Kosten für die Feststellung des Schadenausmasses (z.B. Fotos) zur Beurteilung der Rückführung des Fahrzeuges bis max. CHF 200.–.

 

Zustellkosten für Ersatzteile

Wir beschaffen Ihnen dringend benötigte Ersatzteile im Falle einer Panne, eines Unfalls oder eines Diebstahls und übernehmen dafür anfallende Kosten für Versand, Zoll, Luftfracht, Paketdienst oder Expressversand. Ersatzteile werden nicht bezahlt.

 
Fahrzeugrückführung

Wenn das Fahrzeug nach einer Panne, einem Unfall oder einem Diebstahl im Ausland nicht am gleichen Tag fahrtüchtig gemacht werden kann, kümmern wir uns um den Rücktransport in die Schweiz und übernehmen dafür die Kosten.

Sollten die Kosten für einen Fahrzeugrücktransport den Zeitwert des Fahrzeuges übersteigen, übernehmen wir die Kosten für die Verschrottung des Fahrzeuges im Ausland.

Ebenfalls helfen wir bei der Erledigung der notwendigen Formalitäten und bezahlen die Zollkosten.

 
Totalmobil gilt in ganz Europa mit Ausnahme der folgenden Länder: Island, Kasachstan, Moldawien, Russland, Türkei, Ukraine, Weissrussland.

 

 

Versicherungsbedingungen lesen

 

Häufige Fragen

Ich habe eine Panne, einen Unfall oder einen Diebstahl/Diebstahlversuch anzumelden. Wie gehe ich vor?
 

Um vom umfassenden Totalmobil Versicherungsschutz zu profitieren, kontaktieren Sie in jedem Fall die Helpline Schweiz +41 (0)848 024 365 / Ausland +41 44 846 14 14 oder tätigen Sie den Anruf via autoSense. Es werden nur Leistungen übernommen, welche von Totalmobil! organisiert oder durchgeführt werden.

 

Ist die Totalmobil Mobilitätsversicherung auch im Ausland gültig?

 

Ja, Totalmobil gilt in ganz Europa mit Ausnahme der folgenden Länder: Island, Kasachstan, Moldawien, Russland, Türkei, Ukraine, Weissrussland.

Ich fahre ein Auto einer anderen Marke als Volkswagen, Audi , SEAT , Škoda, CUPRA oder VW Nutzfahrzeuge. Kann ich auch von den Totalmobil Leistungen profitieren?
 

Nein, Totalmobil-versichert sind ausschliesslich Fahrzeuge der oben genannte Marken. Diese müssen von der AMAG Import AG importiert worden sein und/oder der letzte Service am Fahrzeug muss bei einem offiziellen Markenpartner in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt worden sein.

Ich fahre einen vom Ausland importierten Volkswagen, Audi , SEAT, Škoda, CUPRA oder VW Nutzfahrzeuge. Gilt der Totalmobil Versicherungsschutz trotzdem?

 

Direkt importierte Fahrzeuge verfügen grundsätzlich nicht über eine Totalmobil Deckung. Diese wird jedoch kostenlos aktiviert bzw. verlängert, sobald eine Wartung nach Herstellervorschrift bei einem offiziellen Markenpartner in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt wird.

Ich hatte eine Panne und möchte genehmigte Kosten rückfordern. Wie muss ich vorgehen?



Sie nehmen mit der Totalmobil Notdienstzentrale (Telefonnummer +41 848 024 365) Kontakt auf und bringen Ihr Anliegen an. Daraufhin werden Sie über das weitere Vorgehen informiert. Oder Sie laden das Rückerstattungsformular unter Kontakt herunter und folgen den darauf enthaltenen Informationen.

Wichtig: Es werden nur vorgängig freigegebene Kosten rückerstattet.

Ich finde meine Totalmobil-Karte nicht mehr. Wie kann ich eine neue bekommen? Und bin ich in der Zwischenzeit ohne Karte trotzdem versichert?

 

Wir schicken Ihnen gerne eine neue Karte zu. Bitte bestellen Sie diese via Kontaktformular.

In der Zwischenzeit sind Sie natürlich weiterhin versichert. Die Totalmobil-Karte gilt nicht als Deckungsnachweis. Somit sind Sie auch ohne Karte versichert, sofern die Voraussetzungen dafür zum Pannenzeitpunkt gegeben sind.